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   VGH Bayern, 14.04.2016 - 22 C 16.601, 22 C 16.604, 22 C 16.605, 22 C 16.606   

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https://dejure.org/2016,9193
VGH Bayern, 14.04.2016 - 22 C 16.601, 22 C 16.604, 22 C 16.605, 22 C 16.606 (https://dejure.org/2016,9193)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.04.2016 - 22 C 16.601, 22 C 16.604, 22 C 16.605, 22 C 16.606 (https://dejure.org/2016,9193)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. April 2016 - 22 C 16.601, 22 C 16.604, 22 C 16.605, 22 C 16.606 (https://dejure.org/2016,9193)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb mehrerer Windkraftanlagen; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der von Privatpersonen erhobenen Drittanfechtungsklagen gegen die Genehmigung; Festsetzung der Streitwerte ...

  • rewis.io

    Streitwert bei Aufspaltung von Rechtsschutzgesuchen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1; GKG § 53 Abs. 2 Nr. 2
    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb mehrerer Windkraftanlagen; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der von Privatpersonen erhobenen Drittanfechtungsklagen gegen die Genehmigung; Festsetzung der Streitwerte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.07.1996 - 2 BvR 65/95

    Verletzung des Willkürverbots durch Verfahrenstrennung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2016 - 22 C 16.601
    Eine solche Begrenzung erachtet der beschließende Senat jedenfalls dann von Rechts wegen geboten, wenn für die Auftrennung eines Rechtsschutzgesuchs in selbstständige Verfahren keine sachgerechten Gründe vorliegen (vgl. zur Erforderlichkeit solcher Gründe BVerfG, B. v. 10.7.1996 - 2 BvR 65/95 u. a. - NJW 1997, 649/650; BayVerfG, B. v. 20.1.1998 - Vf. 10-VI-95 - BayVBl. 1998, 350; BbgVerfG, B. v. 20.3.2003 - 109/02 - NVwZ-RR 2003, 468/469).
  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 22 C 15.2265

    Streitwert bei Drittanfechtungsklage gegen Genehmigung einer Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2016 - 22 C 16.601
    Denn dieser Betrag, der sich aus den Empfehlungen in der Nummer 19.2 in Verbindung mit den Nummern 2.2.2 und 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ergibt, bewirkt einen sachgerechten Ausgleich zwischen dem Interesse anwaltlicher Bevollmächtigter, für ihre Tätigkeit in solchen Verfahren auch dann ein noch angemessenes Entgelt zu erhalten, wenn eine Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG) nicht abgeschlossen wurde, und dem aus der Ausstrahlungswirkung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG resultierenden Gebot, dass das Beschreiten des Verwaltungsrechtswegs für Privatpersonen, die sich gegen die behördliche Zulassung einer "lästigen Anlage" in ihrer Nähe wenden, nicht mit einem unangemessen hohen oder unkalkulierbaren finanziellen Risiko einhergehen darf (vgl. zu letzterem BayVGH, B. v. 27.11.2015 - 22 C 15.2265 u. a. - juris Rn. 8; B. v. 3.12.2015 - 22 C 15.2248 - juris Rn. 8; B. v. 3.12.2015 - 22 C 15.2328 - juris Rn. 4).
  • VerfG Brandenburg, 20.03.2003 - VfGBbg 109/02

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2016 - 22 C 16.601
    Eine solche Begrenzung erachtet der beschließende Senat jedenfalls dann von Rechts wegen geboten, wenn für die Auftrennung eines Rechtsschutzgesuchs in selbstständige Verfahren keine sachgerechten Gründe vorliegen (vgl. zur Erforderlichkeit solcher Gründe BVerfG, B. v. 10.7.1996 - 2 BvR 65/95 u. a. - NJW 1997, 649/650; BayVerfG, B. v. 20.1.1998 - Vf. 10-VI-95 - BayVBl. 1998, 350; BbgVerfG, B. v. 20.3.2003 - 109/02 - NVwZ-RR 2003, 468/469).
  • VGH Bayern, 03.12.2015 - 22 C 15.2328

    Streitwert, Drittanfechtungsklage, Nachbar, Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2016 - 22 C 16.601
    Denn dieser Betrag, der sich aus den Empfehlungen in der Nummer 19.2 in Verbindung mit den Nummern 2.2.2 und 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ergibt, bewirkt einen sachgerechten Ausgleich zwischen dem Interesse anwaltlicher Bevollmächtigter, für ihre Tätigkeit in solchen Verfahren auch dann ein noch angemessenes Entgelt zu erhalten, wenn eine Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG) nicht abgeschlossen wurde, und dem aus der Ausstrahlungswirkung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG resultierenden Gebot, dass das Beschreiten des Verwaltungsrechtswegs für Privatpersonen, die sich gegen die behördliche Zulassung einer "lästigen Anlage" in ihrer Nähe wenden, nicht mit einem unangemessen hohen oder unkalkulierbaren finanziellen Risiko einhergehen darf (vgl. zu letzterem BayVGH, B. v. 27.11.2015 - 22 C 15.2265 u. a. - juris Rn. 8; B. v. 3.12.2015 - 22 C 15.2248 - juris Rn. 8; B. v. 3.12.2015 - 22 C 15.2328 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 22 C 15.984

    Wegen Fristversäumnis unzulässige Streitwertbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2016 - 22 C 16.601
    Unerheblich ist es hierbei, auf wie viele Windkraftanlagen sich die Genehmigung erstreckt, deren sofortige Vollziehbarkeit der jeweilige Antragsteller bekämpft, bzw. wie viele dieser Anlagen er zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemacht hat (BayVGH, B. v. 6.5.2015 - 22 C 15.984 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 20.01.1998 - 10-VI-95
    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2016 - 22 C 16.601
    Eine solche Begrenzung erachtet der beschließende Senat jedenfalls dann von Rechts wegen geboten, wenn für die Auftrennung eines Rechtsschutzgesuchs in selbstständige Verfahren keine sachgerechten Gründe vorliegen (vgl. zur Erforderlichkeit solcher Gründe BVerfG, B. v. 10.7.1996 - 2 BvR 65/95 u. a. - NJW 1997, 649/650; BayVerfG, B. v. 20.1.1998 - Vf. 10-VI-95 - BayVBl. 1998, 350; BbgVerfG, B. v. 20.3.2003 - 109/02 - NVwZ-RR 2003, 468/469).
  • VGH Bayern, 03.12.2015 - 22 C 15.2248

    Streitwert, Sofortvollzugsanordnung, Windkraftanlagengenehmigung,

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2016 - 22 C 16.601
    Denn dieser Betrag, der sich aus den Empfehlungen in der Nummer 19.2 in Verbindung mit den Nummern 2.2.2 und 1.5 Satz 1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ergibt, bewirkt einen sachgerechten Ausgleich zwischen dem Interesse anwaltlicher Bevollmächtigter, für ihre Tätigkeit in solchen Verfahren auch dann ein noch angemessenes Entgelt zu erhalten, wenn eine Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG) nicht abgeschlossen wurde, und dem aus der Ausstrahlungswirkung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG resultierenden Gebot, dass das Beschreiten des Verwaltungsrechtswegs für Privatpersonen, die sich gegen die behördliche Zulassung einer "lästigen Anlage" in ihrer Nähe wenden, nicht mit einem unangemessen hohen oder unkalkulierbaren finanziellen Risiko einhergehen darf (vgl. zu letzterem BayVGH, B. v. 27.11.2015 - 22 C 15.2265 u. a. - juris Rn. 8; B. v. 3.12.2015 - 22 C 15.2248 - juris Rn. 8; B. v. 3.12.2015 - 22 C 15.2328 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 CS 16.2048

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen -

    Da es nicht zum Nachteil der Antragstellerin ausschlagen darf, dass das Verwaltungsgericht ihr einheitliches Rechtsschutzgesuch nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO ohne sachlich rechtfertigenden Grund in zwei gesonderte Verfahren aufgespalten hat (vgl. dazu BayVGH, B. v. 14.4.2016 - 22 C 16.601 u. a. - juris Rn. 12 f.; B. v. 25.4.2016 - 22 C 16.600 u. a. - juris Rn. 12 f.), ist es geboten, den Streitwert der beiden Beschwerdeverfahren bis zur Verbindung lediglich in Höhe der Hälfte des ansonsten angemessenen Betrages von 7.500 Euro festzusetzen.
  • VGH Bayern, 30.05.2017 - 22 ZB 17.169

    Rechtswidrigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    Solche Gründe sind vorliegend nicht erkennbar (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 22 C 16.600 u.a. - juris Rn. 12 f.; B.v.14.4.2016 - 22 C 16.601 u.a. - juris Rn. 12 f., jeweils m.w.N.; B.v. 6.5.2015 - 22 C 15.984 - juris Rn. 2).
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